55 BERICHT DES AUFSICHTSRATES BERICHT DES AUFSICHTSRATES Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Baden-Württembergische Genossenschaftsver- band e. V. hat in der Zeit vom 20. März 2024 bis 7. Mai 2024 die gesetzliche Prüfung durchgeführt und bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Am 7. Mai 2024 wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. unterrichtet. Einwendungen gab es keine. Dem Ergebnisverwendungsvorschlag schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung. DANK AN MITGLIEDER SOWIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft, für in Ordnung befunden und schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes an. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hohenloher Molkerei für ihr hohes Engagement und die geleistete Arbeit im herausfordernden Geschäftsjahr 2023. Darüber hinaus bedankt sich der Aufsichtsrat bei allen Mitgliedern für das dem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen. Schwäbisch Hall, 7. Mai 2024 Ralf Klenk, Vorsitzender Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren, unmittelbar eingebunden. Der Vorstand und die Geschäftsleitung unterrichteten uns regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Lage und die Entwicklung des Unternehmens sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftsentwicklung. KEINE BEANSTANDUNGEN Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstandes ausführlich diskutiert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstandes und der Geschäftsleitung hat der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und Beratung zugestimmt. An allen Sitzungen des Vorstandes haben der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter jeweils teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat vier gemeinsame Sitzungen mit dem Vorstand wahrgenommen und Beschlüsse gefasst. An der Bestandsaufnahme zum Jahresende hat der Aufsichtsrat mitgewirkt. Der Aufsichtsrat hat bei der Ausübung seiner Überwachungstätigkeit keine Beanstandungen festgestellt. Er konnte sich auch bei Belegprüfungen von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Buchhaltung überzeugen.
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